Energieeffizienz: der kostengünstige Teil der Energiewende / Europa macht ernst von Dr. med. Peter Liese

Die Steigerung der Energieeffizienz ist der eindeutig kostengünstigste Teil der Energiewende. Um fossile Brennstoffe oder Strom aus Kernenergie einzusparen, ist selbstverständlich der Ausbau der erneuerbaren Energien erforderlich. Mit einem eingesetzten Euro kann man aber durch Energieeffizienzmaßnahmen mindestens doppelt so viel erreichen, wie durch den Ausbau der erneuerbaren Energien. Viele der Maßnahmen rechnen sich kurzfristig bis 2020, d.h. die Investitionen amortisieren sich in weniger als neun Jahren (siehe Anlage: DENEFF-Expertise, 10-Punkte Sofortprogramm).

Durch die Steigerung der Energieeffizienz können zahlreiche neue Arbeitsplätze in ganz Europa geschaffen werden. Nach Berechnungen der Europäischen Kommission (COM(2005) 0265 final), könnten durch direkte und indirekte Wirkungen der Steigerung der Energieeffizienz rund eine Million neue Jobs in Europa geschaffen werden. Von Energieeffizienz profitieren vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen, wie Installateure und die europäische Industrie, die in diesem Bereich (noch) führend ist. Nach Berechnungen der Kommission (KOM(2008) 772) kann ein durchschnittlicher Haushalt durch Energieeffizienz-maßnahmen mindestens eintausend Euro pro Jahr einsparen. 

Energieeffizienz verringert die Abhängigkeit von Energieimporten. Wir geben im Jahr ca. drei Prozent unseres Bruttoinlandproduktes für Öl- und Gasimporte aus, das entspricht etwa 290 Milliarden Ausgaben der EU für Importe von Öl, Gas, und Kohle[1]. Von Energieeffizienz profitiert die deutsche Wirtschaft, und das ist oft die lokale Wirtschaft. Dies ist volkswirtschaftlich und politisch viel sinnvoller, als die Oligarchen in Russland oder die ölexportierenden Staaten wie Libyen und Iran durch Öl- und Gaseinkäufe zu unterstützen.

Energieeffizienz kann mehr als Kernenergie

Durch die Ereignisse von Fukushima erlangt das Thema zusätzliche Bedeutung. In Deutschland ist ein beschleunigter Ausstieg aus der Kernenergie bis 2022 beschlossen worden, Italien hat in einer Volksabstimmung mit 97 Prozent der Stimmen beschlossen, dass – entgegen der Planung der Regierung Berlusconi – keine neuen Kernkraftwerke gebaut werden. Auch in anderen Ländern findet ein Diskussionsprozess statt.

Schon im Jahr 2007 haben die Staats- und Regierungschefs der EU sich darauf verständigt, bis 2020 20 Prozent Energie einzusparen. Die Energieerzeugung durch Kernkraftwerke hat in Europa einen Anteil von 13,4 Prozent. Dies bedeutet, dass das Energieeffizienzziel bei vollständiger Umsetzung deutlich mehr Energie einspart, als die Kernkraftwerke überhaupt produzieren. Kommissar Oettinger hat jedoch mehrfach beschrieben, dass mit den bisher beschlossenen Maßnahmen nur 9 Prozent Einsparung erreicht werden. Es fehlen also 11 Prozent. Diese fehlenden 11 Prozent sind fast so viel wie die Leistung aller Kernkraftwerke in Europa.

Die Ethikkommission der Bundesregierung zur Energiewende hat das Thema aufgegriffen.

“Deutschland sollte sich für eine verbindliche Umsetzung des Zieles der Europäischen Union zur Energieeffizienz einsetzen. Der Europäische Rat hat das Ziel eines zwanzigprozentigen Effizienzgewinns für 2020 festgelegt, aber nicht verbindlich vorgegeben” (Zitat aus dem Abschlussbericht der Ethikkommission “Deutschlands Energiewende – Ein Gemeinschaftswerk für die Zukunft”)

Der Richtlinienvorschlag

Nach vier Jahren unverbindlicher Diskussion wird Kommissar Günther Oettinger am kommenden Mittwoch einen Richtlinienvorschlag vorlegen, der mit der Erreichung des 20 Prozent Ziels endlich ernst macht. Der bekannt gewordene Richtlinienentwurf sieht ausdrücklich vor, dass die Maßnahmen sicherstellen, dass das 20 Prozent Ziel bis 2020 erreicht wird und danach weitere Verbesserungen erreicht werden.

Der Richtlinienentwurf sieht einen Mix aus Maßnahmen vor, vor allem Anreize, verbesserte Informationen über Rechte der Verbraucher und die Beseitigung von Hindernissen zur Energieeffizienz. Verpflichtungen werden in erster Linie den Energieversorgungsunternehmen und der öffentlichen Hand auferlegt.

Die Vorschläge im Einzelnen:

1. Energieeinsparverpflichtungen für Energieversorger

Die wichtigste Maßnahme des Richtlinienentwurfs ist eine Energieeinsparverpflichtung für Energieversorger. Öl- und Gasversorger sollen Maßnahmen ergreifen, damit ihre Kunden jährlich 1,5 Prozent Energie einsparen. Dies kann z.B. so aussehen, dass ein Stromversorger einen Zuschuss für einen sparsamen Wäschetrockner ausgibt, oder ein Gasversorger die Gebäudesanierung bei seinem Gaskunden unterstützt. Auch überlappende Maßnahmen sind möglich, so kann z.B. ein Stromversorger den Einbau einer sparsamen Heizung unterstützen und ein Gasversorger den Kauf eines energieeffizienten Kühlschranks. Dieses System ist in den meisten der Nachbarländer Deutschlands bereits eingeführt oder beschlossen (so in Frankreich, Polen, Dänemark, Belgien [Region Flandern], Großbritannien und Italien). In Großbritannien funktioniert es seit vielen Jahren relativ erfolgreich. Energieversorgungsunternehmen, die diese Idee in Deutschland massiv bekämpfen, werben in Großbritannien mit diesem Service (siehe Anlage Anzeige E-on).

2. Mehr Infos für die Verbraucher

Der Entwurf der Richtlinie sieht vor, dass die Verbraucher sehr viel besser als bisher über ihren Strom- und Gasverbrauch informiert werden. Einmal monatlich muss eine Rechnung in Papierform oder elektronisch ausgestellt werden. Es sollen auch Vergleichsdaten zum Vorjahr und zu einem Durchschnittsverbrauch verfügbar sein.

3.  Förderung von Energiedienstleitungen

Die Mitgliedstaaten werden verpflichtet, Energiedienstleistungen und “Contracting” zu fördern und darüber besser zu informieren. “Contracting” bedeutet, dass ein Dritter die Investition in energieeffiziente Technik übernimmt und dem Verbraucher eine gewisse Einsparung garantiert. Dadurch wird das Problem beseitigt, dass viele Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen die notwendigen Mittel für eine Investition oft kurzfristig nicht aufbringen können und daher Maßnahmen, die sich mittelfristig amortisieren, nicht tätigen können.

4. Hindernisse beseitigen

Hindernisse im Mietrecht und im administrativen Bereich sollen beseitigt werden, damit Energieeffizienz praktisch möglich ist.

5. Kraft-Wärme-Kopplung überall da, wo es sinnvoll ist

Neue Stromerzeugungsanlagen sollen immer dann, wenn es eine Möglichkeit gibt, die Wärme sinnvoll zu nutzen, als Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gebaut werden.

6. Verpflichtung für staatliche Gebäude

Drei Prozent der staatlichen Gebäude über 250 Quadratmeter müssen pro Jahr saniert werden und auf einen Mindestenergiestandard gebracht werden. Öffentliche Stellen sollen bei der Beschaffung von Gütern, wie zum Beispiel Computern und Druckern, nur Geräte mit der höchsten Energieeffizienzklasse einkaufen.

7. Ziele für die Mitgliedstaaten

Die Mitgliedstaaten sollen sich indikative Energieeffizienzziele bis zum Jahr 2020 setzen. Bis Juni 2014 analysiert die Europäische Kommission dann, ob die EU mit der Ambition dieser Ziele das 20-Prozent-Ziel erreicht. Gegebenfalls werden dann verbindliche Ziele für die Mitgliedstaaten festgelegt.

Bewertung:

Es ist überfällig, dass die Europäische Union mit ihrem Ziel, 20 Prozent Energie einzusparen, endlich Ernst macht. Energieeffizienz ist der kostengünstige Teil der Energiewende. Die Vorschläge helfen uns, von Öl- und  Gasimporten unabhängiger zu werden und die Kosten des Ausstiegs aus der Kernenergie zu reduzieren. Wir können hunderttausende von Jobs in der Europäischen Union schaffen. Besonders wichtig sind die Energieeinsparverpflichtungen für die Energieversorgungs-unternehmen. Sie allein können 5 Prozent Einsparung bringen, das heißt etwa die Hälfte dessen, was uns zum Erreichen des Ziels bis 2020 noch fehlt. Das System hat sich in den Nachbarstaaten bewährt.

Auch die anderen Maßnahmen sind aus meiner Sicht sehr sinnvoll. Man kann darüber streiten, ob sie teilweise zu detailliert sind. Wer die Vorschläge ablehnt, muss aber einen glaubwürdigen Gegenvorschlag zur Erreichung des Ziels machen. Ein Hauptkritikpunkt ist aus meiner Sicht die Methode zur Festsetzung der indikativen Ziele für die Mitgliedstaaten. In dem Bereich der erneuerbaren Energien gibt es verbindliche Ziele, die nach einer einheitlichen europäischen Methode festgelegt wurden. Bei Energieeffizienz gibt es nicht nur keine verbindlichen Ziele, sondern noch nicht einmal eine gemeinsame Methode, nach der sich die Mitgliedstaaten ausrichten können. Mehr Verbindlichkeit bei den Zielen für die Mitgliedstaaten kann dazu führen, dass einzelne detaillierte Vorschriften des Kommissionsvorschlages überflüssig werden. Verpflichtungen für die Mitgliedstaaten heißt nicht, dass es detaillierte Vorschriften für die Unternehmen oder gar für die Bürger geben muss. Man könnte bei einem solchen Konzept noch stärker auf Anreize setzen. Deutschland hat bereits im alten Energiekonzept von 2010 ein Einsparziel von 20 Prozent festegesetzt. Dies wurde in den Beschlüssen zur Energiewende nochmals festgeschrieben. Es liegt im Interesse Deutschlands, dass sich andere Mitgliedstaaten ähnlich ambitionierte Ziele setzen. Die Bundesregierung und die deutsche Industrie sollten daher kraftvoll an der Umsetzung der Pläne mitwirken.