Strengere Kriterien für Säuglings- und Kleinkindernahrung
In seiner heutigen Abstimmung hat das Europäische Parlament strenge Kriterien für Lebensmittel für Säuglinge und Kleinkinder und für besondere medizinische Zwecke festgelegt. “An unsere Lebensmittel – oder besser gesagt unsere “Mittel zum Leben” – stellen wir höchste Ansprüche. Dies gilt besonders für die Lebensmittel unserer Jüngsten, der Babynahrung”, so Christa Klaß, CDU-Europaabgeordnete der Region Trier. Hier komme es nicht nur auf den Erhalt des Lebens und der Gesundheit an, sondern auf deren Aufbau und Entwicklung.
“Wir haben in der heutigen Abstimmung das Vorsorgeprinzip und einen strengen rechtlichen Rahmen für die besonders schutzbedürftige Gruppen beibehalten”, so die Europaabgeordnete. Nach dem Vorsorgeprinzip wolle man sich hier auf keine erkennbaren Risiken einlassen. Herstellerfirmen würden mit ihrem Namen für ihre Produkte haften und jeder Fehlgriff würde direkt vom Verbraucher über den Markt bestraft.
“Jeder Grenzwert muss aber auch messbar sein. Keine Prüfmethode kann feststellen, womit die Pflanze während des Wachstums behandelt wurde, wenn in der fertigen Frucht keine Rückstände mehr sind”, so Klaß weiter. Das Europäische Parlament habe im Bereich Pflanzenschutz eine strenge Europäische Verordnung auf den Weg gebracht, die im letzten Sommer in Kraft getreten ist. Auch die Europäische Regelung zu den Pflanzenschutzmittelrückständen bewege sich an der Nachweisgrenze und sei ein Vielfaches geringer als der Wert, der zu einer Beeinträchtigung führe. Außerdem sei sichergestellt, dass in Getreidebeikost und anderer Beikost kein Stoff in einer die Gesundheit von Säuglingen und Kleinkindern gefährdenden Menge enthalten sein dürfe.
Klaß legt Wert auf die Feststellung, dass auch heute noch eine ausgewogene, frisch zubereitete Mahlzeit am Mittagstisch der Familie eine gute und ausreichende Voraussetzung für die gesunde Ernährung ist.