Im Europaparlament
Das Europäische Parlament ist das demokratische Element in der Europäischen Union und reflektiert in seiner Zusammensetzung die Völker Europas. Sitz des Parlaments ist Straßburg, Arbeitsort ist Brüssel.
Das Europäische Parlament besitzt drei zentrale Befugnisse:
- Die Haushaltsbefugnis teilt sich das Europäische Parlament mit dem Rat. Das Parlament kontrolliert die Verwendung der Gemeinschaftsfinanzen und führt jedes Jahr ein Haushaltsentlastungsverfahren durch, bei dem die Haushaltsführung der Kommission und aller anderen EU-Institutionen geprüft wird. Die Festsetzung des jährlichen Haushaltes bietet dem Parlament die Gelegenheit, seine politischen Prioritäten ins Spiel zu bringen.
- Rat und Parlament erlassen gemeinsam die von der Kommission vorgeschla-
genen Europäischen Verordnungen, die als solche in allen Mitgliedstaaten gelten,und Richtlinien, die von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Dieses Mitentscheidungsverfahren ist eine der Hauptaufgaben des Europäischen Parlaments. Bei wichtigen Ereignissen der Europäischen Union, wie z. B. einer Erweiterung, aber auch in der Umwelt- und Verbraucherschutzpolitik, in Bildung, Kultur, Gesundheit, Forschung, technologischer Entwicklung und der Förderung der Regionen ist das Parlament in der Mitentscheidung. - Das Parlament übt die politische Kontrolle über die Europäische Kommission aus. Es bestätigt den Kommissionspräsidenten und die Kommissare im Amt und kann die Kommission durch ein Misstrauensvotum in ihrer Gesamtheit zum Rücktritt zwingen.
Seit 1952 in Straßburg erstmals eine Parlamentarische Versammlung zusammen-gekommen ist, hat sich vieles verändert. Damals wurden die Abgeordneten aus den nationalen Parlamenten der sechs Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande, Belgien und Luxemburg nach Straßburg entsandt.
Im Jahr 1957 wurde die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft und Euratom gegründet. Die Parlamentarische Versammlung blieb bestehen und konnte sich über die Jahre immer mehr Mitspracherechte in unterschiedlichen Politikbereichen sichern.1979 fand die erste Direktwahl des Europäischen Parlaments statt. Seitdem werden nach jeder Legislaturperiode, also alle fünf Jahre, die Europaabgeordneten direkt von den Bürgerinnen und Bürgern ihres Landes gewählt. Bei der CDU und CSU geschieht dies über Landeslisten, so dass die Bürgerinnen und Bürger Kandidaten aus ihrer eigenen Region wählen können.
Die Bedeutung und der Einfluss des Europäischen Parlaments werden weiter zunehmen. Dies geschieht zum Beispiel durch die geplante Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens auf fast alle legislativen Entscheidungen der Europäischen Union.
Die Mitglieder des Europäischen Parlaments
Seit der Europawahl am 7. Juni 2009 setzt sich das Europäische Parlament aus 736 Abgeordneten aus 27 Mitgliedstaaten zusammen.
Deutschland stellt mit 99 Abgeordneten die größte nationale Gruppe, Malta mit fünf Abgeordneten die kleinste.
An der Spitze des Parlaments steht der Parlamentspräsident. Seit dem 14. Juli 2009 hält diese Position der polnische EVP-Abgeordnete Jerzy Buzek inne.
Der Präsident wird für die Dauer von zweieinhalb Jahren, d.h. für eine halbe Wahlperiode, gewählt und ist wieder wählbar. Der Präsident verkörpert das Parlament nach außen und in seinen Beziehungen zu den übrigen Organen und Einrichtungen der Gemeinschaft. Er führt den Vorsitz der Plenarsitzungen, unterzeichnet Rechtsakte und sorgt mit seiner Unterschrift dafür, dass der Haushaltsplan der Europäischen Union rechtskräftig wird. Unterstützt wird er von 14 Vizepräsidenten.
Zurzeit gibt es im Europäischen Parlament sieben Fraktionen. Die CDU gehört zur Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christdemokraten). Seit 1999 ist sie die größte politische Fraktion des Parlaments: 265 der 736 Europaabgeordneten gehören zur EVP-Fraktion. Sie vereinigt Christdemokraten, Konservative und politische Kräfte der Mitte und der rechten Mitte aus den 27 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union. Insgesamt sind in der EVP-Fraktion über 40 politische Parteien aus 27 Ländern vertreten. Innerhalb der Fraktion gibt Arbeitskreise für die fachliche Koordinierung und nationale Delegationen. Die größte nationale Gruppe mit 42 Abgeordneten ist die deutsche CDU/CSU-Gruppe.
Die Arbeitsweise im Europäischen Parlament
In 22 ständigen Ausschüssen arbeiten meine Kollegen und ich in den einzelnen Politikbereichen der Europäischen Union. Jeder Abgeordnete des Europaparlaments ist in der Regel Mitglied in zwei dieser Ausschüsse. In meinem Fall sind es sogar drei: Neben dem Ausschuss für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit (ENVI) engagiere ich mich zusätzlich im Ausschuss für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung (AGRI) und im Ausschuss für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (FEMM).
Darüber hinaus kann das Parlament Unterausschüsse, nichtständige Ausschüsse und Untersuchungsausschüsse einsetzen, die sich mit spezifischen Problemen befassen.
In diesen Ausschüssen werden die Gesetzesvorlagen und Stellungnahmen vorbereitet. Diese werden nach der Abstimmung in den einzelnen Ausschüssen ins Plenum eingebracht. Zwölf Mal im Jahr tritt das Plenum in Straßburg zusammen, wo die Endabstimmungen über die Verordnungen und Richtlinien stattfinden.